Neben dem Aktivtausch, der Aktiv-Passiv-Minderung und der Aktiv-Passiv-Mehrung ist der Passivtausch einer der vier grundlegenden Bewegungen in einer Bilanz. Der Passivtausch und auch der Aktivtausch wirken sich nicht auf die Bilanzsumme aus. Hingegen erhöhen Aktiv-Passiv-Minderungen die Bilanzsumme. Aktiv-Passiv-Mehrungen senken die Bilanzsumme.
Bei einem Passivtausch handelt es sich grundsätzlich um einen Geschäftsvorgang, der sich ausschließlich auf der Passivseite der Bilanz abspielt. Dies ist der Grund dafür, dass sich dieser Geschäftsfall nicht auf die Summe der Bilanz auswirkt. Es findet tatsächlich ein Tausch der Werte zwischen zwei Konten auf der Passivseite der Bilanz statt.
Aus einem Konto der Passivseite der Bilanz wird ein Wert entnommen, der auf ein anderes Konto der Passivseite gebucht wird. Ein Beispiel dafür ist die Buchung vom Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an das Konto der Darlehensschulden. Wenn zum Beispiel Rechnungen von Rohstofflieferanten nicht mit Werten aus dem Umlaufvermögen bezahlt werden sollen, tritt dieser Fall ein. Die Rohstoffe sollen zum Beispiel auf der Basis einer Erhöhung der Schulden gezahlt werden, also praktisch mit der Hilfe von einem Kredit der Bank. Bei dieser Umschichtung der kurzfristigen Verbindlichkeiten in langfristige Schulden spricht man von einem Passivtausch.
Es handelt sich bei diesem Buchungssatz um einen Passivtausch, da die Buchung nur innerhalb der Passiva der Bilanz stattfindet. Entsprechend kann man bei einem Buchungsvorgang, der sich nur innerhalb der Aktiva abspielt, von einem Aktivtausch sprechen. Auch im Fall der Umbuchung von Werten auf der Aktivseite ändert sich die Bilanzsumme nicht.
Ein anderes Beispiel für einen Passivtausch ist die Vermehrung des Eigenkapitals, indem man einen bestimmten Wert von dem Konto Kapitalrücklagen auf das Eigenkapitalkonto bucht. Auch hier handelt es sich um einen Tausch zweier Werte auf der Passivseite der Bilanz, welches sich nicht auf die Bilanzsumme auswirkt. In einigen Quellen taucht für diesen Fall des Passivtausches auch das Beispiel der Aktien auf, die sich in der Hand des Unternehmens befinden könnten und dann in Eigenkapital umgewandelt werden.
Auch Rückstellungen, wie zum Beispiel Steuerrückstellungen, befinden sich auf der Passivseite einer Bilanz. Wenn nun zum Beispiel Rechnungen nicht direkt aus der Kasse gezahlt werden sollen, sondern unter Nutzung der Steuerrückstellungen, ergibt sich als Geschäftsfall auch ein Passivtausch. Jedoch sind bei der Lösung von Rückstellungen einige rechtliche Vorgaben aus dem Handels- und Steuerrecht zu beachten, die nicht zu jeder beliebigen Zeit eine Auflösung der Rückstellungen erlauben.
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