Unter dem Niederstwertprinzip versteht man in der ordnungsmäßigen Buchführung
einen Grundsatz, welcher vor allem bei Bewertungsverfahren während der
Erstellung von Unternehmensbilanzen eingesetzt wird. Dieses Prinzip bezieht sich
nicht auf die gesamte Bilanz, sondern findet vor allem in Bezug auf Schulden und
Vermögensgegenstände Anwendung.
Im Großen und Ganzen besagt das Prinzip, dass Vermögensgegenstände mit dem
niedrigsten Wert aus dem Börsenpreis oder den Anschaffungskosten oder den
Herstellungskosten zu bewerten sind.
Findet man differente Werte, so ist man durch das Niederstwertprinzip
verpflichtet, den niedrigsten Wert für die Bilanz zu wählen. Auf diese Weise
soll der Erhalt einer Unternehmung gesichert werden.
Das fakultative und das strenge Niederstwertprinzip
Es werden zwei Niederstwertprinzipien unterschieden. Wenn eine dauerhafte
Wertminderung absehbar ist, wird das fakultative Niederstwertprinzip angewendet.
Geht man dagegen vom Umlaufvermögen aus, so muss auch bei einer nicht
dauerhaften Wertminderung der niedrigste Wert eingesetzt werden. An dieser
Stelle spricht man vom strengen Niederstwertprinzip.
Die gesetzliche Grundlage
Das Niederstwertprinzip ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur
Bewertung. §253 Handelsgesetzbuch bestimmt dieses Bewertungsprinzip. Dieser
Paragraph wurde von dem sogenannten Vorsichtsprinzip abgeleitet. Dieses fordert
die vorsichtige und sorgfältige Bewertung aller erdenklichen Chancen und
Risiken, die bei einer bestimmten kaufmännischen Tätigkeit entstehen könnten.
Vor allem in Bezug auf Schulden und Vermögensgegenstände findet das
Vorsichtsprinzip Anwendung.
Das Niederstwertprinzip, das Höchstwertprinzip, das Imparitätsprinzip und das Realisationsprinzip sind Teile des Vorsichtsprinzips und werden bei spezifischen Bilanzrechnungen angewandt.
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