Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen musst du als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft, die eine Schulung nach § 45a/b SGB XI absolviert hat oder nach §§ 43b & 53b SGB XI weitergebildet wurde, dich einmal jährlich in Form von 16 Unterrichtsstunden fortbilden. Diese Pflichtfortbildung ist essenziell, um dein Fachwissen stets aktuell zu halten und deine Fähigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Deine Vorteile bei Online-Pflichtfortbildungen:
• Flexibilität: Absolviere deine Fortbildung bequem online, wann und wo es dir am besten passt.
• Zeiteffizienz: Spare Reisezeit und -kosten, indem du von zu Hause oder jedem anderen Ort aus lernst.
• Aktualität: Unsere Kurse sind stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Anforderungen.
• Interaktivität: Erlebe praxisnahe und interaktive Lernmethoden, die dein Wissen effektiv auffrischen und vertiefen.
Voraussetzungen: | Keine spezifischen Voraussetzungen, offen für alle qualifizierten Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter. |
Beginn und Dauer: | Start jederzeit möglich, insgesamt 16 Stunden, flexible Lerndauer |
Inhalte: |
• Verwirrtheitszustände • Demenzielle Erkrankungen • Depression bei älteren Menschen • Sucht bei älteren Menschen • Auseinandersetzung mit Verlusten in verschiedenen Kulturen • Bedeutung von Glauben und Religiosität • Grundlagen interkultureller Kompetenzen |
Abschluss: | Offizielles Zertifikat, anerkannt nach gesetzlichen Bestimmungen. |
Weblink: | Onlinepflegeakademie.de |
- Allensbach Hochschule
- APOLLON Hochschule
- Euro-FH
- Fernakademie Klett
- ILS
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