Der von der FernUniversität Hagen angebotene Studiengang zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis ist ein anwendungsorientiertes und weiterbildendes Studium. Der Studiengang ist zur Weiterqualifizierung für Studenten gedacht, welche bereits das erste juristische Staatsexamen erworben haben und im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen beabsichtigen, eine anwaltliche Tätigkeit aufzunehmen.
Voraussetzungen |
Damit Sie für den Studiengang zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis zugelassen werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie das erste juristische Staatsexamen besitzen, beziehungsweise die erste juristische Prüfung oder aber einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss vorweisen können, können Sie zu diesem Studiengang zugelassen werden. Eine Alternative hierzu wäre, dass Sie einen vergleichbaren Bachelorabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten besitzen. Um das Studium an der FernUniversität Hagen aufnehmen zu können, ist es auch erforderlich, einen Computer mit Internetzugang zu besitzen. Mit diesem ist es Ihnen möglich, auch über die Distanz Wissen und neue Qualifikationen zu erwerben. Außerdem werden Sie es im Studium leichter haben, wenn Sie Kenntnisse im Bereich EDV besitzen. Sollten Ihnen diese Kenntnisse fehlen, dann können Sie sich vor der Aufnahme des Studiums zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis entsprechend weiterbilden. |
Studieninhalte |
Der Studiengang zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass die Lerninhalte sich mit der Vertiefung des im grundständigen juristischen Studiums und der im Rechtsreferendariat erworbenen Kenntnisse befassen. Hintergrund des Ganzen ist, dass in diesem Studiengang Spezialwissen im Gebiet der Kanzleiorganisation und der Kanzleiführung vermittelt wird. Außerdem werden Sie sich im Studium zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis mit den prozess- und materiellrechtlichen Aspekten der Bearbeitung von Mandanten befassen. Der Studiengang zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis wird als Fernstudium angeboten. Wer sich für ein Vollzeitstudium entscheidet, für den liegt die Studiendauer bei zwei Semestern, beim Teilzeitstudium sind es vier Semester. Im Anschluss daran gibt es eine obligatorische Teilnahme an einer viertägigen Präsenzveranstaltung. Darüber hinaus haben Sie eine Bearbeitungszeit von 12 Wochen, um Ihre Masterarbeit anzufertigen. Für das erste Semester sind die Module "Die Anwaltskanzelei" sowie "Privatrecht" und "Wirtschaftsrecht" vorgesehen. Im darauf folgenden Semester werden Sie sich im Studiengang zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis mit dem Modul "Verfahrensrecht" befassen und außerdem die viertägige Präsenzphase und die Anfertigung der Masterabschlussarbeit wahrnehmen. Allgemeine Studieninhalte, welche Ihnen dabei helfen sollen, später die Möglichkeit zu erhalten, eine eigene Anwaltskanzlei zu leiten, sind zum Beispiel strategische Ausrichtung und Marketing, sowie Organisation und Qualitätsmanagement einer Anwaltskanzlei. Fest vorgeschrieben im Studienplan ist auch, Kurse zu den Themen Bürotechnik, Buchführung, Steuern, Gebührenrecht und Berufsrecht zu belegen. Was das Modul Privatrecht anbelangt, so wird dieses unterteilt in Mietrecht, Grundbuch und Grundstückskauf, in Familien- und Erbrecht, in privates Baurecht sowie in den Kauf- und Werksvertrag, in Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie in IPR- und UN-Kaufrecht. Im Modul drei sollen Ihre Kenntnisse weiter vertieft werden. Themen, welche Sie erwarten, sind unter anderem Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht. Das vierte und letzte Modul beschäftigt sich unter anderem mit dem Verwaltungsrecht, der Strafverteidigung und dem Europarecht. |
Studiendauer | Für den Studiengang zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis des Instituts für Juristische Weiterbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität Hagen ist eine Studiendauer von zwei bis vier Semestern vorgesehen. Im Anschluss daran findet die Masterarbeit statt. Charakteristisch für dieses Fernstudium ist außerdem, dass es sowohl als Vollzeit- als auch als Teilzeitstudium absolviert werden kann. |
Abschluss | Studenten, welche den Studiengang zum Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis mit Erfolg belegen, erhalten als Studienabschluss den Master of Laws (LL. M.) "Anwaltsrecht und Anwaltspraxis". Dadurch haben Sie nicht nur die Möglichkeit, eine eigene Anwaltskanzlei zu leiten, sondern können durch die internationale Anerkennung des Studienabschlusses auch eine Arbeitsstelle im Ausland annehmen. |
Anbieter | Fernuni Hagen |
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