Unter Bildungsguthaben vesteht man die Anzahl an Semestern, die man studieren darf, ohne Langzeitstudiengebühren zahlen zu müssen. Das Bildungsguthaben liegt etwa beim 1.5 fachen der Regelstudienzeit. Langzeitstudiengebühren werden nicht in allen Ländern erhoben. Seidem in einigen Bundesländern zum SS 2007 die allgemeinen Studiengebühren eingeführt wurden, entfallen die Langzeitstudiengebühren teilweise. Manche Bundesländer behalten sich aber weiterhin das Recht vor, bei Überschreitung des 1.5 fachen der Regelstudienzeit zusätzlich zu den Studiengebühren, Langzeitstudiengebühren zu erheben.
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