In einem Arbeitszeugnis werden die Arbeitsleistung und das dienstliche
Verhalten eines Arbeitnehmers von dem Arbeitgeber beurteilt.
Laut Gesetzgeber muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, um den
Arbeitgeber das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren.
Aus diesem Grund hat die Wirtschaft einen "Code" entwickelt um Arbeitnehmer zu
beurteilen.
So bedeuten z.B. Formulierungen wie:
Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut
dagegen
Zu unserer Zufriedenheit = ausreichend
Beurteilungskriterien sind fachliche Kompetenz, geistige und kreative
Fähigkeiten, soziale Kompetenz, Kommunikation und Kooperation, Arbeitsleistung
und Führung.
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen, dass einfache und das qualifizierte
Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis hat die Form einer Bescheinigung wogegen das
qualifizierte Arbeitszeugnis noch auf Führung und Leistung erweitert ist.
Man hat auf beide Zeugnisse einen gesetzlichen Anspruch bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
- Allensbach Hochschule
- APOLLON Hochschule
- Euro-FH
- Fernakademie Klett
- ILS
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Details rund um Cookies, deren Verwendung und alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt in unserer Datenschutzbestimmung. Affiliate Links / Gesponsorte Empfehlungen sind mit einem * gekennzeichnet. Erweiterte Einstellungen