Förderung / Finanzielle Hilfen

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In den letzten Jahren haben sowohl der Staat und die Länder als auch private Bildungsanbieter auf die Problematik der Finanzierung von Bildungsmaßnahmen reagiert, da dies für viele Interessenten ein großes Hindernis darstellte.

Neben verschiedenen Formen der finanziellen Förderung finden Sie in der nachfolgenden Auflistung auch hilfreiche Informationen rund um die steuerlich Absetzbarkeit von Studiengebühren.

Fördermöglichkeiten / Fördermaßnahmen:

  • BAFÖG

    BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, dass die Schülern/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen zustehende staatliche Unterstützung während der Ausbildungszeit regelt. Die Abkürzung wird sowohl für das Gesetz als Bestandteil des Sozialgesetzbuches als auch für die Förderung finanzieller Art verwendet.

  • Begabtenförderung

    Ein Stipendium des Förderprogramms „Begabtenförderung berufliche Bildung“ können junge Menschen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine berufsbegleitende, fachbezogene Weiterbildung anstreben, erhalten. Die Mittel für das Förderprogramm werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt. In seinem Auftrag führt die Stiftung „Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ das Stipendienprogramm durch.

  • Bildungsgutschein

    Seit 2003 sind die Agenturen für Arbeit in der Lage, Bildungsgutscheine auszustellen, durch die die Kostenübernahme von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen garantiert wird. Um einen solchen Bildungsgutschein AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zu erhalten, müssen bestimmte Vorraussetzungen gegeben sein. Hierzu muss unbedingt das persönliche Gespräch mit der am Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit gesucht werden.

  • Bildungskredit

    Beim Bildungskredit handelt es sich um ein zinsgünstiges Angebot, welches Studenten gemeinsam von der Bundesregierung und der KfW sowie dem Bundesverwaltungsamt geboten wird. Hier finden Sie Informationen rund um die nötigen Voraussetzugnen, die Antragsstellung und die Rückzahlungs.

  • Bildungsscheck Brandenburg

    Dieser Bildungsscheck Brandenburg, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg finanziert wird, beinhaltet einen Zuschuss zu einer Weiterbildungsmaßnahme in Höhe von 500 Euro. Der Bildungsscheck ist bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH erhältlich und kann pro Person bis zu zweimal jährlich ausgestellt werden. Der Bildungsscheck ist innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt einzulösen.

  • Bildungsscheck NRW

    Die Berechtigung zum Bildungsscheck NRW begrenzt sich dabei auf Interessenten, die weder im bereits angelaufenen Jahr noch im Jahr davor eine beruflich orientierte Weiterbildungsmaßnahme wahrgenommen haben.

  • Bildungsscheck Rheinland Pfalz

    Menschen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland Pfalz, die über 45 Jahre alt sowie Arbeitnehmer oder selbständig tätig sind und eine berufliche Weiterbildung anstreben, können mit einer Förderung dieser Maßnahme in Form des QualiSchecks rechnen.

  • Meisterbafög

    Wer sich entschließt, nach erfolgreich absolvierter Berufsausbildung noch den Meister draufzusetzen, kann mit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz dem Meister-BAföG, rechnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit diesem Zuschuss die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung des Fachkräftenachwuchses.

  • Stipendium in Deutschland

    Bei einem Stipendium handelt es sich im Allgemeinen um die finanzielle Unterstützung für Studenten und Jungwissenschaftler sowie Sportler, Künstler und auch Schüler. Damit wird das Stipendium zu einem wichtigen Bestandteil der Begabtenförderung. Informationen rund um die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Stipendien in Deutschland.

  • WeGebAU - Geringqualifizierte / ältere Mitarbeiter

    Hinter der etwas kryptischen Abkürzung WeGebAU verbirgt sich eine höchst sinnvolle Initiative zur Weiterbildung, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird und ihren Schwerpunkt auf niedrig qualifizierte Arbeitnehmer einerseits und ältere Arbeitnehmer andererseits legt. Das Kürzel WeGebAU steht dabei für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen".

  • Weiterbildungskosten und Werbungskosten

    Erwerbstätige, die eine beruflich bedingte Fort- und Weiterbildung absolvieren, können die dabei entstehenden Kosten in voller Höhe als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen und somit Steuern sparen. Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich dann um diese Kosten, auf den Betrag in Höhe der Fort- und Weiterbildungskosten entfällt keine Einkommensteuer.

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