Wartesemester

Bei der Studienplatzvergabe der ZVS werden 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Bewerber/innen, die nicht bei der Abiturbestenquote berücksichtigt worden sind, können somit aufgrund ihrer Wartesemester einen Studienplatz erwerben. Gezählt werden hierbei die Semester, die seit der absolvierten Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Sie müssen sich somit entgegen häufigen Vermutungen nicht jedes Mal bewerben, um ein Wartesemester angerechnet zu bekommen. Semester, die Bewerber bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, zählen nicht als Wartesemester. Diese gelten als Parkstudium und werden von der Wartezeit seit der Hochschulzugangsberechtigung abgezogen. Ein Auslandsstudium ist hingegen kein Parkstudium. Anhand der verstrichenen Wartesemester, wird bei der Studienplatzvergabe eine Rangliste erstellt, die bundesweit einheitlich ist. Bei Bewerbern mit gleicher Anzahl an Wartesemestern, wird die Abiturnote wiederum berücksichtigt. Bewerber, die somit lange genug gewartet haben, können auch in NC gebundenen Studiengängen einen Studienplatz erwerben.


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