Studiengebühren

Studiengebühren sind von der Hochschule erhobene Gebühren, die jeweils am Anfang eines Semesters überwiesen werden müssen. Diese Gebühren sollen die Hochschule bei den anfallenden Kosten entlasten und dienen zur Verbesserung der Lehre.

Langezeit mussten Studenten lediglich den Semesterbeitrag bezahlen, der von den Studiengebühren zu trennen ist. Nach der Klage der unionsgeführten Bundesländer, hob das Bundesverfassungsgericht am 26. Januar 2005 das Verbot der Erhebung von Studiengebühren auf und überließ somit den einzelnen Bundesländern die Entscheidung. Seitdem werden in einigen Bundesländern seit Beginn des Wintersemesters 2006/2007 Studiengebühren von Erstsemestern erhoben. Ein Semester später wurden diese auch von den bereits Studierenden erhoben. Manche Hochschulen erlassen den Erstsemestern aber auch die Studiengebühren.

Die Studiengebühren liegen an den meisten Hochschulen bei 500 Euro (an manchen weniger).
In folgenden Bundesländern werden zur Zeit Studiengebühren erhoben:
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Bremen (nur bei Erstwohnsitz außerhalb Bremens)
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
Im Juni 2008 stimmte der Hessische Landtag mehrheitlich für die Abschaffung der bis dahin bestehenden Studiengebühren. Das Gesetz gilt schon für das Wintersemester 2008/2009, in dem keine Studiengebühren mehr erhoben werden.

» INFOS ANFORDERN:


Werbung:

» INFOS ANFORDERN:


Werbung:
Impressum / Datenschutz

© FH-Studiengang.de 2024 - Alle Angaben ohne Gewähr / * Affiliate Links

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Details rund um Cookies, deren Verwendung und alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt in unserer Datenschutzbestimmung. Affiliate Links / Gesponsorte Empfehlungen sind mit einem * gekennzeichnet. Erweiterte Einstellungen