Studiengebühren
Studiengebühren
sind von der Hochschule erhobene Gebühren, die jeweils am Anfang
eines Semesters überwiesen werden müssen. Diese Gebühren
sollen die Hochschule bei den anfallenden Kosten entlasten und dienen
zur Verbesserung der Lehre.
Langezeit mussten Studenten lediglich den Semesterbeitrag bezahlen, der
von den Studiengebühren zu trennen ist. Nach der Klage der
unionsgeführten Bundesländer, hob das
Bundesverfassungsgericht am 26. Januar 2005 das Verbot der Erhebung von
Studiengebühren auf und überließ somit den einzelnen
Bundesländern die Entscheidung. Seitdem werden in einigen
Bundesländern seit Beginn des Wintersemesters 2006/2007
Studiengebühren von Erstsemestern erhoben. Ein Semester
später wurden diese auch von den bereits Studierenden erhoben.
Manche Hochschulen erlassen den Erstsemestern aber auch die
Studiengebühren.
Die Studiengebühren liegen an den meisten Hochschulen bei 500 Euro (an manchen weniger).
In folgenden Bundesländern werden zur Zeit Studiengebühren erhoben:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen (nur bei Erstwohnsitz außerhalb Bremens)
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
Im Juni 2008 stimmte der Hessische Landtag mehrheitlich für die
Abschaffung der bis dahin bestehenden Studiengebühren. Das Gesetz
gilt schon für das Wintersemester 2008/2009, in dem keine
Studiengebühren mehr erhoben werden.