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Alles rund um das Thema
Bafög
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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) regelt
die staatliche Förderung von Schülern und Studenten.
Kurzzusammenfassung
Bafög
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Bafög
ist eine "familienabhängige Förderung, somit
wird das Einkommen der Eltern, oder des
Ehegatten bei der Berechnung der Förderung
mit angesetzt.
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Die Höhe
des Bafögs hängt vom jeweiligen Bedarf und
der jeweiligen Situation des Schülers oder
des Studenten ab. Zurzeit gilt ein Förderhöchstbetrag
von 585 Euro.
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Die Förderung
läuft meistens bis zum Ende der schulischen
Ausbildung, für Studenten entspricht die
maximale Förderungszeit der durchschnittlichen
Studiendauer des jeweiligen Studiengangs,
eine berufliche Ausbildung ist nicht förderfähig.
Bei Studenten ist das Bafög gesplittet ein
Teil stellt einen staatlichen Zuschuss dar,
der andere Teil stellt ein Darlehen dar
welches später auch zurückgezahlt werden
muss.
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Schülerbafög: Bafögvergaben
für den zweiten Bildungsweg müssen nicht
zurückgezahlt werden
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Rückzahlung:
Die Bafögrückzahlung erfolgt nach Abschluss
der Ausbildung, bzw. nach Studienabschluss.
Gehört der Schüler / Student jedoch zu den
besten 30% seines Lehrjahrs so werden ihm
30% der Bafögkosten erlassen. Wenn der Student
/ Schüler sein Ausbildung / Studium nach
dem 1.10.2002 begonnen hat beträgt die maximale
Rückzahlung 10.000€. Sollten nach dem Studium
oder nach der Ausbildung die finanziellen
Mittel fehlen, um mit der Tilgung anzufangen
kann unter Umständen eine Stundung der Rückzahlung
vereinbart werden.
- Anrechnung: Neben einen regelmäßigen
Einkommen wird auch
eigenes Vermögen bei der Vergabe von Bafög
mit angerechnet, dabei gilt ein Freibetrag
von 5.200 Euro unverheiratet und 7.000 verheiratet.
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